Kosten und Erstattung

Osteopathie

Kosten und Erstattung

Osteopathie

Osteopathiebehandlung: 60 Minuten / 94 Euro

Osteopathiebehandlung: 45 Minuten / 75 Euro

Erstbehandlung: 94 Euro
Planen Sie bitte für diesen Termin mindestens eine Dauer von 90 Minuten ein. Vor Ihrer osteopathischen Erstbehandlung ist es mir besonders wichtig genügend Zeit für Sie, Ihr Anliegen und Ihre Erstuntersuchung zu haben. Ein gründlich und gewissenhaft erstellter Befund bringt einen Mehrwert an Wissen und ist die Grundlage einer erfolgsversprechenden Behandlung.

Inhalt

einer Behandlung

  • das aktuelle Anamnesegespräch
  • osteopathische Untersuchung
  • osteopathische Behandlung
  • Aufklärung und Beratung

Bitte sagen Sie im Verhinderungsfall rechtzeitig ab.

Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, stelle ich mit 50 Euro privat in Rechnung.

Gesetzliche Krankenkassen

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse direkt. Eine erste Übersicht (ohne Gewähr) finden Sie unter:

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.html

Sollte Ihre Krankenkasse die osteopathische Behandlung unterstützen, benötigen Sie ein Privatrezept mit einer „Empfehlung für Osteopathie“, das sie von Ihrem Hausarzt, Orthopäden, Internisten, Gynäkologen, Neurologen usw. erhalten können.

Jetzt kann Ihre Behandlung beginnen.

Private Krankenversicherung

Die Honorarvereinbarung der osteopathischen Behandlung erfolgt auf Grundlage der GebüH, dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Falls Ihre Krankenversicherung keine vertraglichen Einschränkungen von Heilpraktikerleistungen vorsieht, übernehmen Privatkassen und Beihilfestellen im Regelfall die Erstattung der Kosten.

Gesetzliche Krankenkassen

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse direkt. Eine erste Übersicht (ohne Gewähr) finden Sie unter:

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.html

Sollte Ihre Krankenkasse die osteopathische Behandlung unterstützen, benötigen Sie ein Privatrezept mit einer „Empfehlung für Osteopathie“, das sie von Ihrem Hausarzt, Orthopäden, Internisten, Gynäkologen, Neurologen usw. erhalten können.

Jetzt kann Ihre Behandlung beginnen.

Private Krankenversicherung

Die Honorarvereinbarung der osteopathischen Behandlung erfolgt auf Grundlage der GebüH, dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Falls Ihre Krankenversicherung keine vertraglichen Einschränkungen von Heilpraktikerleistungen vorsieht, übernehmen Privatkassen und Beihilfestellen im Regelfall die Erstattung der Kosten.

Termin bitte nach
telefonischer Vereinbarung

Naturheilpraxis
Osteopathie und Physiotherapie
Katharinenstr. 5 | 23554 Lübeck

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